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Behandlungsangebot

Ihre Behandlung bei Fussglück ist medizinischer Art und fällt unter das Podologengesetz. Nur geprüfte Podologen können und dürfen eine medizinische Fußpflege fachgerecht durchführen.

Im Gegensatz zur kosmetischen Fußpflege zählt die medizinische Fußpflege zu den Heilberufen. Die damit verbundenen medizinischen Tätigkeiten sind durch das Podologengesetz geregelt und dürfen nur von Podologen ausgeführt werden. Gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Arzt erarbeiten wir Ihr individuelles Behandlungskonzept.

Terminanfrage

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